Die Beurkundung eines Erbscheinsantrags erfolgt derzeit ausschließlich nach vorheriger Vergabe eines Termins durch das Nachlassgericht.

Zur Vereinbarung eines Termins:
Bitte füllen Sie das aus der Anlage ersichtliche Antragsformular Nachlasssachen gut lesbar aus und senden es an das
Amtsgericht Mettmann, Gartenstraße 7, 40822 Mettmann oder per Fax an die Faxnummer 02104/774-170.
Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, werden Sie gebeten, den weiteren Fragebogen zur Erbscheinsbeantragung auszufüllen und die entsprechenden Urkunden (Beispiel: Sterbeurkunde/Geburtsurkunden/Stammbuch) im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen.
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an, damit ein Mitarbeiter der Nachlassabteilung sich zur Vereinbarung eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Sie können uns die ausgefüllten Formulare auch per Mail an NachlassAGME@ag-mettmann.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm zukommen lassen.
Aufgrund des großen Publikumsandrangs bitten wir Sie, Anfragen und Mitteilungen zu laufenden Verfahren, möglichst unter Angabe des Aktenzeichens ebenfalls per Post, per Fax oder per Mail an das Nachlassgericht zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass das E-Mail Postfach lediglich zur Vorbereitung von Terminen und zur Vereinfachung eines laufenden Verfahrens dient. Es können auf diesem Weg keine Anträge gestellt werden oder Erklärungen abgegeben werden.

Die Aufgaben eines Nachlassgerichts sind:

  • Verwahrung von Testamenten