Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Amtsgericht Mettmann vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.

Behindertenparkplatz

Behindertenzeichen

Um das  Gebäude des Amtsgerichts Mettmann herum befindet sich ein Parkplatz, der auch von Besuchern des Gerichts genutzt werden kann. Zwei der Stellplätze - in der Nähe des Eingangs - sind ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert.

Barrierefreier Zugang

Im linken Teil des Eingangsbereichs befinden sich keine Treppen und der Anstieg ist abgeflacht, sodass das Gebäude barrierefrei mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren erreicht werden kann.
Am linken Eingang befindet sich eine Klingel. Hierüber können Sie Kontakt mit der Pforte aufnehmen. Von dort aus wird man Ihnen eine Bedienstete oder einen Bediensteten schicken, um Ihnen das Betreten des Gebäudes zu erleichtern.


Ein Orientierungsleitsystem von den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Handläufe für kleinwüchsige Menschen, Infos in Blindenschrift oder Dokumente in Form von CD oder Cassette sind nicht vorhanden.

Das Gebäude ist ansonsten barrierefrei nach den bestehenden Richtlinien erstellt worden.

Aufzug

Direkt im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes befindet sich ein Aufzug über den sämtliche Stockwerke barrierefrei erreicht werden können.

Behinderten-WC

In der 1. Etage des Gerichtsgebäudes, direkt gegenüber des  Personenfahrstuhls, befindet sich ein Behinderten-WC für mobilitätseingeschränkte Personen. Ein besonderer Schlüssel ist zur Nutzung nicht erforderlich.

Zugang zum Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt im Eingangsbereich des Gerichts und kann über den den linken Teil des Eingangsbereichs barrierefrei erreicht werden.

Ansprechpartner

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Pforte unter der Rufnummer:

02107 774-142