Große Bechereule Quelle: Justiz NRW

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsvertei­lungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungs­abteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungs­be­schlüs­sen des Präsidiums.