Sprechzeiten: 

montags bis freitags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags zusätzlich: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Beachten Sie bitte, dass bei dem Amtsgericht Mettmann die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist und wir auch teilzeitbeschäftigte Kräfte haben. Sie erreichen uns deshalb am sichersten in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen ist jederzeit gewährleistet.

Besonders eilbedürftige Anträge können während der gesamten Öffnungszeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf der Rechtsantragstelle gestellt werden.