In der Justiz NRW gibt es Sonderzuständigkeiten für Landwirtschaftssachen bei bestimmten Amtsgerichten. Unter Landwirtschaftssachen fallen schwerpunktmäßig folgende Anträge und Streitigkeiten:

  • Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
  • Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
  • Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
  • Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen,
  • Prüfung der Hofeigenschaft.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mettmann

Das Amtsgericht Mettmann ist zuständig für die Landwirtschaftssachen aus den Amtsgerichtsbezirken Düsseldorf, Langenfeld / Rheinland, Mettmann, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal.

Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.