In der Justiz NRW gibt es Sonderzuständigkeiten für Landwirtschaftssachen bei bestimmten Amtsgerichten. Unter Landwirtschaftssachen fallen schwerpunktmäßig folgende Anträge und Streitigkeiten:
- Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
- Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
- Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
- Gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen,
- Prüfung der Hofeigenschaft.
Zuständigkeit des Amtsgerichts Mettmann
Das Amtsgericht Mettmann ist zuständig für die Landwirtschaftssachen aus den Amtsgerichtsbezirken Düsseldorf, Langenfeld / Rheinland, Mettmann, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal.
Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.