Bitte bezeichnen Sie bei Überweisungen, die für das Konto des Amtsgerichts Mettmann bestimmt sind, die Zahlstelle Mettmann als Empfänger, und geben Sie unbedingt die gerichtliche Geschäftsnummer (Aktenzeichen) an, ansonsten ist eine Zuordnung zu dem entsprechenden Verfahren nicht möglich.
Die Bankverbindung für Zwangsversteigerungssachen finden Sie auf der Seite der Zahlstelle)
Nur für den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke gilt folgende Bankverbindung: